24.03.2017

Wiedereinführung der Sonderzahlung

copyright: stevepb/pixabay.com
copyright: stevepb/pixabay.com

Ein erster Schritt in die richtige Richtung!

24.März 2017

Die Wiedereinführung der Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten soll noch 2017 umgesetzt werden.Eine pauschalisierte Jahressonderzahlung in Höhe von 600 € bis zur Besoldungsgruppe A8, von 400 € ab A9 und 200 € für Anwärter und Versorgungsempfänger ist vorgesehen.

Die Landesvorsitzende, Bettina Fügemann, wertete die Wiedereinführung der Jahresonderzahlung als ein positives Signal."Es kann aber nur ein Wiedereinstieg der Sonderzahlung sein. Wir erwarten hier eine deutliche Nachbesserung", so Fügemann. Die Beamtinnen und Beamten rechnen berechtigterweise mit anderen Beträgen, als die Landesregierung zusichert. Die schlechte Positionierung der Besoldung in Sachsen-Anhalt im Bundesranking resultiert gerade aus der fehlenden Sonderzahlung. Die geplanten Summen ändern hieran nichts bzw. der Abstand zur gerade mal verfassungsgemäßen Besoldung wird nicht hergestellt.

"Die zeit-und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses (lineare Erhöhung von 2,0 Prozent bzw. Mindestbetrag 75 € ab 01.01.2017 bzw. 2,35 Prozent ab 01.01.2018) auf die Beamtinnen und Beamten kann nur ein erster Schritt sein" ergänzt Vize Dennis Amey.

 

Nach oben
Kontakt

komba gewerkschaft
sachsen-anhalt


Landesgeschäftsstelle
Weinbergstraße 36
14469 Potsdam
E-Mail: info(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0151 / 512 054 91

Landesvorsitzende Bettina Fügemann
E-Mail: fuegemann(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0162 / 912 618 8

Nach oben
Mitglied werden

Mitglied werden

Nach oben
Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben