06.08.2023

Veränderungen in den Jobcenter-Zuständigkeiten ab 2025

© 3dman / pixabay.com
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Vorausschauende Personaleinsatzplanung - Herstellung vergleichbarer Arbeitsbedingungen

Aus aktuellem Anlass möchten wir auch unsere Mitglieder darauf hinweisen, dass die derzeitige Bundesregierung einen Zuständigkeitswechsel von Aufgaben bei Jobcentern plant. Ab dem 01. Januar 2025 soll der Aufgabenbereich der ganzheitlichen Betreuung von U25-Arbeitslosen von den Jobcentern auf die örtlichen Agenturen für Arbeit übergehen. Dies erfolgt unter der Prämisse der Haushaltkonsolidierung seitens der Bundesregierung, weil somit ca. 900 Mio. Euro Steuermittel eingespart werden sollen. Natürlich begrüßen wir den verantwortungsvollen Umgang mit Steuermitteln, wir warnen jedoch vor Handlungen, die ohne vorherige ganzheitliche Betrachtung und Bewertung von möglichen Risiken und gesellschaftlichen Auswirkungen erfolgen sollen. Da in diesem Bereich überwiegend kommunale Beschäftigte tätig sind, erwarten wir als Gewerkschaft einen Übergang, der vorausschauend und mitarbeiterorientiert gestaltet wird. Nur so lassen sich Produktivität und Zufriedenheit auf einem hohen Level halten.

Das bedeutet aus unserer Sicht für die kommunalen Arbeitgeber

  • Vorausschauende Personaleinsatzplanung
    • Kolleginnen und Kollegen werden frühestmöglich (mindestens sechs Monate) über ihr neues Aufgabengebiet informiert,
    • werden, sofern gewünscht, in die neuen Sachgebiete gleitend mit einem Sharing-Ansatz von 3 zu 2 (Anteil bisherige Aufgabe zu neuem Arbeitsgebiet) frühzeitig (mindestens drei Monate) eingearbeitet,
    •  erhalten alle arbeitsplatzbezogenen Schulungen rechtszeitig zum 01. Januar 2025.
  • Herstellung vergleichbarer Arbeitsbedingungen
    • Schaffung von Möglichkeiten des mobilen Arbeitens mit dem Mindestansatz 50/50
    • Antraglose gesundheitsförderliche Arbeitsplatzausstattung mit höhenverstellbaren Schreibtischen und Doppelbildschirmen etc.
       
  • Jobcenter-Info der komba gewerkschaft: "Zuständigkeitswechsel bei der U25-Betreuung" als pdf-Downloads
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Kontakt

komba gewerkschaft
sachsen-anhalt


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Weinbergstraße 36
14469 Potsdam
E-Mail: info(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0151 / 512 054 91

Landesvorsitzende Bettina Fügemann
E-Mail: fuegemann(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0162 / 912 618 8

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