06.08.2023

Personal- und Betriebsräte aufgepasst

© wilhei / pixabay.com
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EU-"Whistleblower"-Richtlinie umgesetzt

Das nationale Umsetzungsgesetz (HinSchG) zur EU-„Whistleblower“-Richtlinie ist im Juni 2023 verkündet worden. Jetzt erfordert es noch eine landesrechtliche Umsetzung durch unseren Landtag in Magdeburg. Wir wünschen uns, dass dies zeitnah erfolgen wird.

Inhaltlich stehen unsere Personalräte vor einer großen Herausforderung, denn die innerbetriebliche Umsetzung kann erst nach Verabschiedung eines Umsetzungsgesetzes auf Landesebene erfolgen. Die im Folgenden zu treffende innerbetriebliche Regelung ist mitbestimmungspflichtiger Tatbestand nach § 65 Abs. 1 Nr. 12 LPersVG Sachsen-Anhalt und § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

Gerne unterstützen wir in dieser Thematik unsere Mitglieder, die sich als Personal- und Betriebsräte für einen rechtssicheren Hinweisgeberschutz engagieren wollen.

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komba gewerkschaft
sachsen-anhalt


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Weinbergstraße 36
14469 Potsdam
E-Mail: info(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0151 / 512 054 91

Landesvorsitzende Bettina Fügemann
E-Mail: fuegemann(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0162 / 912 618 8

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