05.06.2023

Kommt ein neues Landespersonalvertretungsgesetz?

v.l.n.r.: Landtagsabgeordneter Rüdiger Erben, Vorsitzende Bettina Fügemann und Referent Jan Bannert (Foto: © komba gewerkschaft sachsen-anhalt)
v.l.n.r.: Landtagsabgeordneter Rüdiger Erben, Vorsitzende Bettina Fügemann und Referent Jan Bannert (Foto: © komba gewerkschaft sachsen-anhalt)

komba gewerkschaft setzt sich für Beschäftigte ein

Im Mai dieses Jahres waren die komba gewerkschaft sachsen-anhalt und andere Gewerkschaftsvertreter zu einer Gesprächsrunde bei der SPD-Fraktion in den Landtag Sachsen-Anhalt eingeladen. Unter Leitung des Landtagsabgeordneten Rüdiger Erben fanden sich zum Thema „Landespersonalvertretungsgesetz“ auch Kolleginnen und Kollegen anderer Fachgewerkschaften (z. B. DPolG und GDS) und des dbb Sachsen-Anhalt ein.  Rüdiger Erben, Mitglied des Innenausschusses, bat das Auditorium um Vorschläge, welche Punkte seit der letzten Gesetzesänderung für die Personalräte und Gewerkschaften von hohem Stellenwert sind.

Die Anwesenden waren sich einig, dem drängenden Themenschwerpunkt „Digitalisierung“ in den Mittelpunkt zu stellen. Was während der Corona-Pandemie möglich war, ist oftmals zurückgefahren worden. Daher sprachen sich viele Teilnehmenden für die gesetzlich verbriefte Möglichkeit der digitalen Personalratssitzung und der Nutzung der digitalen Vorgangsbearbeitungssysteme (Vis o.ä.) für den Schriftverkehr zwischen Dienststellenleiter, Mitarbeitenden und Personalrat aus. Insbesondere wies die komba gewerkschaft darauf hin, dass diese digitalen Möglichkeiten nur als Option des Personalrats anzusehen sind. Denn auch im Homeoffice ist die Verschwiegenheit und Nichtöffentlichkeit von Personalratsvorgängen sicherzustellen. Als Gewerkschaft erwarten wir, dass bei Homeoffice-Quoten von 30 und mehr Prozent, die Gewerkschaften ein gesetzlich verankertes Recht zur digitalen Kontaktanbahnung, durch Nutzung des Dienststelleninternen Intranets, zugestanden bekommen müssen.

Neben diesen Aspekten, die ein Verwaltungshandeln im 21. Jahrhundert ausmachen sollten, gab es die Thematik der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat. Bemängelt wurde, dass Personalräte oft von angestrebten Verwaltungsmodernisierungen erst am Ende der Planungen Informationen erhalten, jedoch diese meist zu technisch verkompliziert sind, dass selbst die zuständigen Abteilungsverantwortlichen nicht jeden, besonders datenschutzrechtlichen, Fallstrick mehr erläutern können.  Als komba sachsen-anhalt haben wir angeregt, dass Personalräte frühzeitig in die Arbeitsgruppen einzubeziehen sind, damit am Ende ein reibungsloses Beteiligungsverfahren sichergestellt werden kann. In einem der nächsten Treffen, muss die Verpflichtung der Dienststelle mit jedem freigestellten Personalratsmitglied das Verfahren zur Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs während der Freistellungsphase zwingend vereinbart werden. Dieser Punkt muss im Rahmen eines kommenden Anhörungsverfahrens eine Rolle spielen.

Der komba gewerkschaft ist es wichtig im Landtag Sachsen-Anhalt die Bedürfnisse der Personalräte fachlich zu vertreten. Wenn Sie, als Personalrat oder Mitglied unserer Gewerkschaft Verbesserungsvorschläge haben, dann zögern Sie nicht und melden sich bei uns:

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sachsen-anhalt


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14469 Potsdam
E-Mail: info(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0151 / 512 054 91

Landesvorsitzende Bettina Fügemann
E-Mail: fuegemann(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0162 / 912 618 8

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