17.03.2014

komba-gewerkschaft sachsen-anhalt begrüßt Bundesratsinitiative - gleiche Mütterrente in Ost und West

Das Land Sachsen-Anhalt und die Thüringer Bundesratsinitiative unterstützt gleiche Mütterrenten in Ost und West. „Es darf keinen Unterschied zwischen Ost und West im Rentenrecht geben. Wenn auch die Angleichung der Renten Ost an West verschoben wurde, könnte der Gesetzgeber jetzt mit der Gleichstellung ostdeutscher Mütter ein positives Zeichen setzen. Warum Kindererziehungszeiten der Mütter im Osten rentenrechtlich zwei Euro weniger wert sein sollen als bei Mütter im Westen der Republik, erschließt sich nicht bei den Betroffenen“, so die Landesvorsitzende der komba-gewerkschaft sachsen-anhalt Bettina Fügemann.
Wenn sich der Bundesrat mit dem Rentenpaket der Bundesregierung beschäftigt, muss unsere Forderung ein Teil des Rentenpakets sein: Die Aufstockung
der Rente um einen Entgeltpunkt für alle Mütter, die ein vor 1992 geborenes Kind erzogen
haben. Das heißt, ab 1. Juli 2014 sollen für jedes dieser Kinder zwei Entgeltpunkte
angerechnet – gutgeschrieben werden. Pro Kind gibt es dann im Westen brutto etwa 28
Euro monatlich mehr, im Osten etwa 26 Euro.
Eine andere Gerechtigkeitslücke bestehe aber weiter, so Fügemann:
Kindererziehungszeiten müssen unabhängig vom Geburtsjahr rentenrechtlich einheitlich
bewertet werden. Auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, müssen drei
Entgeltpunkte angerechnet werden.

Nach oben
Kontakt

komba gewerkschaft
sachsen-anhalt


Landesgeschäftsstelle
Weinbergstraße 36
14469 Potsdam
E-Mail: info(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0151 / 512 054 91

Landesvorsitzende Bettina Fügemann
E-Mail: fuegemann(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0162 / 912 618 8

Nach oben
Mitglied werden

Mitglied werden

Nach oben
Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben