Inklusion in der Verwaltung
Berlin macht’s vor
Am 21. August 2023 hat der Berliner Finanzsenator Stefan Evers (CDU) eine beispielhafte Entscheidung getroffen. Zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung dürfen und sollen die Berliner Verwaltungsbehörden auch ohne vorhandene Stellen im Stellenplan und ohne freie Mittel schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Die Beschäftigungsverhältnisse sind vorerst auf bis zu zwei Jahre befristet, ermöglichen in dieser Zeit jedoch das Finden einer freien Stelle und begünstigen eine fundierte Einarbeitung. Ziel ist es, ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu schaffen.
Die Berliner Verwaltung nimmt damit eine maßgebende Vorbildfunktion ein und schafft neue Wege dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Diese Regelung wäre auch für die Verwaltungsstruktur des Landes Sachsen-Anhalt ein adäquates Mittel um Inklusion zu leben und Fachkräfte zu generieren.
Die komba gewerkschaft sachsen-anhalt begrüßt die Entscheidung des Landes Berlin und wünscht sich von unserer Landespolitik einen vergleichbaren Beschluss.
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