17.08.2016 / komba gewerkschaft

Feuerwehr und Rettungsdienst - Info 13/2016

© fsHH / pixabay.com
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Bundesverfassungsgericht: DFeuG ist nicht tariffähig!

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft (DFeuG) (1 BVR 1707/15 zu § 4 a Tarifvertragsgesetz) gegen das Tarifeinheitsgesetz mit Beschluss vom 13.06.2016 für unzulässig erklärt. Damit ist die DFeuG mit ihrer Beschwerde gescheitert und trägt den Stempel „nicht tariffähig“.

Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts lautet sinngemäß:
Es ist aus der eingereichten Beschwerde der DFeuG nicht ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin derzeit und in naher Zukunft von einem möglichen Tarifeinheitsgesetz betroffen wäre. An einem Tarifabschluss war sie bislang jedenfalls noch nicht beteiligt. Nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts wird das in naher Zukunft wohl auch nicht der Fall sein. Um als Gewerkschaft anerkannt zu werden, fehlt es der DFeuG an der für eine Gewerkschaft wichtigen Voraussetzung, nämlich der Tariffähigkeit.

Die komba Dachorganisation dbb beamtenbund und tarifunion hat bereits am 17. November 2015 Beschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Köln, 17.08.2016
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln

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