Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes-ein Erfolg
28.11.2017
Mit den Stimmen aller Abgeordneten hat der Landtag beschlossen, dass Beamtinnen und Beamte für den Monat Dezember eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von mindestens 600 € in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 8 und mindestens 400 € in den übrigen Besoldungsgruppen erhalten. Anwärterinnen und Anwärter bekommen 200 €. Mit der Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes ist eine langjährige Forderung der komba sachsen-anhalt und des dbb sachsen-anhalt erfüllt.
"Die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes war notwendig. Mit dem Beschluss des Landtages hat sich unsere Forderung letztlich durchgesetzt. Damit wird das Parlament endlich seiner Verantwortung gerecht, die Besoldung nicht den Gerichten zu überlassen", erklärte die Landesvorsitzende der komba Sachsen-anhalt, Bettina Fügemann. "Erklärtes Ziel aller Fraktionen muss es jetzt sein, die Jahressonderzahlung an die Höhe des Weihnachtsgeldes der Tarifbeschäftigten heranzuführen und es in das Grundgehalt einzubauen. Denn nur so ist es den Begehrlichkeiten der Finanzpolitiker bei schlechter Haushaltslage entzogen", sagte dbb Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck.
Hintergrund:
Dass die Jahressonderzahlung noch in diesem Jahr mit den Dezembervergütungen ausgezahlt werden kann, war nur mit einem "Kunstgriff" möglich. Die Vorschriften zur Sonderzahlung wurden aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften herausgelöst und als beamtenrechtliches Sonderzahlungsgesetz Sachsen-Anhalt in geänderter Fassung angenommen
komba gewerkschaft
sachsen-anhalt
Landesgeschäftsstelle
Weinbergstraße 36
14469 Potsdam
E-Mail: info(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0151 / 512 054 91
Landesvorsitzende Bettina Fügemann
E-Mail: fuegemann(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0162 / 912 618 8