Tarifabschluss im Rettungsdienst
Wichtige Neuerungen für Beschäftigte!
Nach intensiven Verhandlungen, Warnstreiks und einer Schlichtung konnte am 06.04.2025 eine Einigung erzielt werden, die wichtige Verbesserungen für die Beschäftigten im Rettungsdienst mit sich bringt. Doch eines vorweg: ein eigenes Tarifwerk für den Rettungsdienst, ähnlich wie für den Sozial- und Erziehungsdienst, m öffentlichen Dienst liegt noch in weiter Ferne. Denn was nützt es, wenn keine/r die lebensnotwendige Aufgabe mehr übernehmen will. Der kommunale Arbeitgeberverband kommt nur schrittweise zu den Erkenntnissen, dass insbesondere für den Rettungsdienst ein eigenes Tarifwerk notwendig ist. Um die Attraktivität des Berufes eines/r Notfallsanitäter/in zu steigern und um den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden zu können, müssen wir zeitnah gemeinsam über die berufsbezogenen Arbeitsbedingungen verhandeln und ergebnisorientiert ein neues Regelwerk vereinbaren. Doch bis es soweit ist, hier kurz und knapp die wichtigsten Änderungen aus der Tarifrunde 2025:
24-Stunden-Dienste unter neuen Bedingungen
Ab sofort ist es möglich, für Tätigkeiten mit regelmäßigen Bereitschaftszeiten 24-Stunden-Dienste einzuführen. Wichtig dabei:
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen werden berücksichtigt.
- Der Anteil der Vollarbeitszeit darf innerhalb eines 24-Stunden-Dienstes maximal neun Stunden betragen.
- Eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung ist zwingend erforderlich.
Gesundheitsschutz im Fokus
Bevor längere Dienste über 12 Stunden eingeführt werden, müssen Arbeitgeber Maßnahmen zum Gesundheitsschutz treffen, darunter:
- Jährliche Gefährdungsanalyse nach § 5 ArbSchG mit arbeitsmedizinischer Bewertung.
- Bereitstellung von ausreichenden Ruhephasen und Ruheräumen.
- Eine verbindliche Betriebs- oder Dienstvereinbarung zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
Schrittweise Reduzierung der Wochenarbeitszeit
Die Gesamtarbeitszeit (inklusive Bereitschaftszeiten) wird wie folgt gesenkt:
- Bis Ende 2025: max. 48 Stunden/Woche
- Ab 2026: max. 46 Stunden/Woche
- Ab 2027: max. 44 Stunden/Woche
Freiwilligkeit für längere Dienste
Kein Beschäftigter ist verpflichtet, verlängerte Dienste über 12 Stunden zu leisten! Eine einmal erteilte Einwilligung kann mit einer Frist von sechs Monaten (in dringenden Fällen zwei Wochen) widerrufen werden – ohne Nachteile!
Höhere Bewertung der Bereitschaftszeiten
Die Anrechnung von Bereitschaftszeiten als tarifliche Arbeitszeit steigt:
- 50 % bis Ende 2025
- 56,25 % ab 2026
- 64,29 % ab 2027
Mehr Urlaub & höhere Jahressonderzahlung
Ab 2026 gibt es eine höhere Jahressonderzahlung, und ab 2027 erhalten alle Beschäftigten im Rettungsdienst einen zusätzlichen Urlaubstag!
Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit steigen
Ab Juli 2025:
- Ständige Schichtarbeit: +60 € (von 40 € auf 100 €)
- Nicht ständige Schichtarbeit: +0,35 €/Stunde (von 0,24 € auf 0,59 €)
- Ständige Wechselschichtarbeit: +95 € (von 105 € auf 200 €)
- Nicht ständige Wechselschichtarbeit: +0,55 €/Stunde (von 0,63 € auf 1,18 €)
Ab Januar 2027 werden diese Zulagen dynamisiert, d. h., sie steigen zukünftig automatisch mit den Tarifverhandlungen.
Jetzt Mitglied werden!
Die komba gewerkschaft sachsen-anhalt mit ihrem Rettungsdienstbeirat kämpft für bessere Arbeitsbedingungen – sei dabei! Mitglied werden!
komba gewerkschaft
sachsen-anhalt
Landesgeschäftsstelle
Postschließfach 1202
06489 Ballenstedt
E-Mail: info(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0151 / 512 054 91
Landesvorsitzende Bettina Fügemann
E-Mail: fuegemann(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0162 / 912 618 8