Erstes Urteil zum Thema Inflationsausgleichsprämie
Beschäftigte in Elternzeit haben Anspruch
Haben Beschäftigte, die in Elternzeit sind, Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie? Diese Frage hatte das Arbeitsgericht Essen zu beantworten. Das Gericht kommt zu dem Entschluss, dass Beschäftigte, die sich zum Zeitpunkt der Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie in Elternzeit befanden, Anspruch auf diese Sonderzahlung haben. Die Begründung des Gerichts liegt sehr nah.
Gleichbehandlung ist der Maßstab, an dem sich alle Tarifverträge messen lassen müssen. Der Bund und die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) haben beim Abschluss des Tarifvertrages zum Inflationsausgleich für Bundesbedienstete und Kommunalbeschäftigte darauf gedrängt, dass Beschäftigte auch ausgeschlossen werden können. Gleiches gilt für unsere Landesbediensteten. Auch die Tarifgemeinschaft der Länder drängten auf den Ausschluss der in Elternzeit befindlichen Bediensteten.
Das Arbeitsgericht Essen sieht darin jedoch eine unzulässige Ungleichbehandlung und sprach der Klägerin die volle Höhe der tariflichen Inflationsausgleichprämie zu.
komba gewerkschaft
sachsen-anhalt
Landesgeschäftsstelle
Weinbergstraße 36
14469 Potsdam
E-Mail: info(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0151 / 512 054 91
Landesvorsitzende Bettina Fügemann
E-Mail: fuegemann(at)komba-sachsen-anhalt.de
Mobil: 0162 / 912 618 8