23.10.2017

Tarifergebnis auf Beamtinnen und Beamte im Vorgriff übertragen

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Für Weihnachtsgeld gesetzliche Grundlage schaffen!

23.10.2017

Noch in diesem Jahr soll das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt übertragen werden. Der Finanzausschuss des Landtages hat in seiner Sitzung dem Vorschlag von Finanzminister Andre Schröder zugestimmt, im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Artikelgesetzes im Zahlmonat  November 2017 die Besoldung der Beamtinnen und Beamten rückwirkend zum 01. Januar 2017 um zwei Prozent(jedoch mindestens um 75 € monatlich) anzuheben. Der monatliche Anwärtergrund erhöht sich rückwirkend zum 01. Januar 2017 um 35 €.

Die Vorgriffsregelung umfasst vorsorglich auch die lineare Erhöhung der Grundgehälter um 2,35 Prozent und der Anwärtergrundbeträge um 35 € zum 01. Januar 2018. Der Finanzausschuss hat auch den Weg frei gemacht für die Schaffung einer gesetzlichen Regelung für die Gewährung des Weihnachtsgeldes. Diese könnte in der nächsten Sitzung des Landtages am 26./27. Oktober 2017 beschlossen werden, so dass die Auszahlung bereits Ende November 2017 erfolgen könnte.

"Auch wenn die Höhe, 600 € bis A8, 400 € für die übrigen Besoldungsgruppen und 200 € für Anwärter und Versorgungsempfänger ganz und garnicht unseren Erwartungen entspricht, sind wir doch mit dem Ergebnis zufrieden", so Bettina Fügemann, Landesvorsitzende der komba Gewerkschaft Sachsen-anhalt. Und der Landesvorsitzende des dbb, Wolfgang Ladebeck, fügt hinzu:"Wir werden weiter für eine schrittweise Anhebung auf die Höhe des Weihnachtsgeldes der Tarifbeschäftgten und den Einbau in das Grundgehalt werben".

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