11.10.2015

komba-gewerkschaft Sachsen-Anhalt begrüßt Scheitern des Gesetzesvorhabens zur Anhebung der Pensionsaltersgrenzen : Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Andreas Netscher

In dieser Legislaturperiode wird es in unserem Land keine Anhebung der Regel- und der besonderen Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte geben. "Noch gibt es eine Schonfrist für die Beamten", stellt die Landesvorsitzende der komba-gewerkschaft Sachsen-Anhalt, Bettina Fügemann, fest. "Im März nächsten Jahres ist Landtagswahl. Sicher steht die Beschlussvorlage danach wieder auf dem Programm" so Fügemann.

"Wir wissen genau, dass die Anhebung der Altersgrenzen, wie auch in der Rentenversicherung, der Absenkung des Versorgungsniveaus, dient. Die angespannte Personalsituation hat die Landesregierung selbst verursacht und kann durch Neueinstellungen entschärft werden", erläutert die Landesvorsitzende.

Der dbb LSA hatte die beabsichtigte schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte auf 67 Jahre und der besonderen Altersgrenze auf 62 Jahre differenziert bewertet. Die Herausforderungen des demographischen Wandels braucht keine generelle und zwangsweise Verlängerung der Arbeitszeit zu haben. Flexible Regelungen des Ruhestandseintritts auf freiwilliger Basis müssen her. Dies hätte auch das Problem mit besonders belasteten Berufsgruppen lösen können. Ferner hatte der dbb vorgeschlagen, für Beamte im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst und Vollzugsbeamte in Wechsel- und Schichtdienst die Altersgrenze von 62 Jahren um jeweils einen Monat pro Jahr geleisteten Wechsel- und Schichtdienstes bis zum maximalen 60. Lebensjahr abzusenken.

Der jetzt gescheiterte Gesetzesentwurf der Landesregierung war bereits im August 2014 auf den Weg gebracht worden. Das umfangreiche Gesetzespaket sah vor, die beamtenrechtliche Regelaltersgrenze ab 2016 schrittweise von bisher 65 auf 67 Lebensjahre anzuheben. Die Anhebung sollte mit dem Geburtsjahrgang 1951 beginnen und mit dem Jahrgang 1964 enden. Wie im Renteneintritt wäre ab dem Jahr 2031 auch im Beamtenrecht die Altersgrenze mit 67 erreicht. Auch die besondere Altersgrenze für Vollzugsbeamte, also für Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst und Strafvollzugsbeamte sollte, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1951, schrittweise von derzeit 60 auf 62 Jahre erhöht werden.

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