17.04.2012

Kitaplätze statt Betreuungsgeld

Ein Betreuungsgeld für Mütter und Väter ist für die komba Sachsen-Anhalt nicht denkbar. Das gilt für Eltern, die keinen staatlich finanzierten Krippenplatz für ihr Kind in Anspruch nehmen. „Wichtig ist für uns die Betreuung in den Kindereinrichtungen, um die Umsetzung des Bildungsauftrags der Bundesregierung zu erreichen. Unser Ziel ist es, den Anteil von Frauen am Erwerbsleben zu erhöhen und ihnen eine schnelle Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen“, sagte die Landesvorsitzende Bettina Fügemann.

Zu diesem Schluss seien auch mehrere aktuelle Studien gelangt. Die Vorteile einer frühen Betreuung des Nachwuchses in Kindertagesstätten sind unstrittig.
„Kaum können Eltern aus bildungsfernen Schichten von der Betreuung in Kitas überzeugt werden, wenn sie das Geld ausbezahlt bekommen“, so Fügemann.

2007 hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass ab 2013 alle Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben sollten. „In anderen Ländern ist man von diesem Ziel meilenweit entfernt. In Sachsen-Anhalt könne man jedoch von einer Vorreiterrolle sprechen“, lobte die Landesvorsitzende.
Die Zahl der Plätze ist laut Statistischem Bundesamt nur in wenigen Ländern gesetzeskonform, bundesweit fehlen noch immer rund 230.000 Betreuungsplätze. Deshalb sind weitere gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern zum gezielten Ausbau der Kinderbetreuung nötig. Dafür müssen mehr Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet und eingestellt werden. In Sachsen-Anhalt ist deshalb eine Initiative angelaufen, die Bildungsträgern die qualitätsvolle Ausbildung gestattet.  
Unter vielen anderen hat das Kultusministerium LSA dem Europäischen  Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft in Sachsen-Anhalt gGmbH die Genehmigung zur Führung einer Fachschule für Sozialwesen in Halberstadt erteilt.

„Eine qualitätsvolle Betreuung der Kinder kann nur erfolgen, wenn die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin, zum staatlich anerkannten Erzieher umfassend erfolgt “, sagte Fügemann. „Die frühkindliche Bildung hat Tradition in Sachsen-Anhalt und zahlt sich aus.“
Dass das Betreuungsgeld Frauen vom Arbeitsmarkt fernhält, hatte zuletzt auch das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit in einer Studie belegt. Untersucht wurden dafür die Auswirkungen des 2006 in Thüringen eingeführten Landeserziehungsgeldes auf die Arbeitsmarktbeteiligung und frühkindliche Bildung von Mädchen und Jungen. Thüringen gewährt seit 2006 Betreuungsgeld in Höhe von 150 bis 300 Euro für Zweijährige, die nicht in öffentlichen Einrichtungen betreut werden. Laut Studie sind vor allem Geringqualifizierte, Alleinerziehende und Familien mit niedrigem Einkommen dem Arbeitsmarkt fern geblieben, um das so genannte Landeserziehungsgeld in Anspruch zu nehmen. Auch ältere Geschwister kamen seltener in den Kindergarten. Zudem ging die Erwerbsbeteiligung der Väter ebenfalls leicht zurück. Die Verfasser der Studie forderten daher, das Betreuungsgeld erneut auf den Prüfstand zu stellen. Auch die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) rät vom Betreuungsgeld ab.

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